Fachanwalt für Familienrecht Marc Waschnick
Fachanwalt

Die von der Rechtsanwaltskammer verliehene Berechtigung zum Führen der Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht unterstreicht deutlich, dass Rechtsanwalt Marc Waschnick Ihr Spezialist ist für:

  • Materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial- und Steuerrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  • familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  • internationales Privatrecht im Familienrecht.

 
      Fachanwalt für

    • Familienrecht

 

 

       weitere Tätigkeiten

    • Arbeitsrecht
    • Verkehrsrecht
    • Strafrecht
    • Arzt- und Arzthaftungsrecht